Wichtige Information zu der Coronaschutzverordnung!!

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Liebe Fahrschüler/innen,

da der Inzidenzwert wieder ansteigt, gelten ab sofort folgende Regeln:


3G- Regel

geimpft – genesen – getestet


Das heißt, bei jeder Fahrstunde, bei jedem Theorieunterricht sowie bei jeder praktischen und theoretischen Prüfung muss ein Nachweis über geimpft, genesen oder getestet mitgeführt werden.

Getestete Personen müssen einen Test vorweisen, der nicht älter wie 48 Stunden sein darf.

Für Schüler/innen genügt lediglich der Schülerausweis.

Auch das tragen einer OP oder FFP2-Maske im Auto, und theoretischen Unterricht gilt wieder.

Liebe Grüße

Eure Fahrschule Pollmann


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