Die Kurs finden in unserer Fahrschule am Großen Löwen 10-12 in 46446 Emmerich am Rhein statt. Der 1. Hilfe Kurs beinhaltet 9 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten.
Der Kursbeitrag ist am Tag in Bar zu entrichten! Ausweis mitbringen! Während der Ausbildung (in den Pausen) habt Ihr die Möglichkeit bei Schubert Optik in der Hühnerstraße in Emmerich einen Sehtest zu machen.
Durchgeführt wird der Kurs durch die Firma EHT Erste Hilfe Training.
Erste Hilfe Kurs – Termine
Nach dem Kurs erhaltet Ihr von der Firma EHT Erste Hilfe Training eine Bescheinigung.
Diese bitte mit nach Hause nehmen und beim Beantragen des Führerscheins im Bürgerbüro vorlegen.
Allgemeine Informationen zum Erstehilfe Kurs
Ab 25.09.2015 beläuft sich die Erste-Hilfe-Schulung für alle Führerscheinklassen (Auto, LKW, Motorrad etc.) auf 9 Unterrichtseinheiten á 45 Min. (siehe Text unten)
Der Bundesrat hat am 25. September 2015 eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung dahingehend beschlossen, dass zukünftig für alle Führerscheinbewerberinnen und -bewerber eine Schulung in Erster Hilfe im Umfang von neun Unterrichtseinheiten notwendig ist. Diese Schulung in Erster Hilfe ist inhaltlich identisch mit der betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung. Somit hat sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dem neuen Ausbildungskonzept der Unfallversicherungsträger, das seit 1. April 2015 umgesetzt ist angeschlossen.
Nach Fahrerlaubnis-Verordnung musste bis jetzt jeder, der einen „PKW Führerschein“ (Klassen AM, A1, A2, B, BE, L, T) erwerben wollte an einer eintägigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilnehmen. Für den Erwerb des „LKW Führerscheins“ (Klassen C, C1, CE, C1 E, D, D1, DE, D1 E) war ein zweitägiger Erste-Hilfe-Lehrgang notwendig. Nunmehr ist nach § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung für alle Führerscheinbewerber eine neun Unterrichtseinheiten umfassende Schulung in Erster Hilfe erforderlich. Die inhaltlich identisch ist mit der betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung. Somit ist deutschlandweit eine einheitliche Erste-Hilfe-Ausbildung eingeführt. Sowohl für Ersthelferinnen und Ersthelfer im Betrieb als auch für die Bewerberinnen und Bewerber aller Führerscheinklassen. Personen, die im Rahmen des Erwerbs des Führerscheins eine Schulung in Erster Hilfe absolviert haben, können nunmehr als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden. Vorausgesetzt die Schulung liegt nicht länger als zwei Jahre zurück und die Schulung von einer von den Unfallversicherungsträgern hierzu ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde.
Bereits seit 01.01.2015 gelten Stellen, die von der VBG Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe ermächtigt sind, auch als amtlich anerkannt im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung (§ 68 FeV). Somit ist keine zusätzliche Anerkennung nach § 68 FeV nötig. Diese ermächtigten Stellen dürfen sowohl betriebliche Ersthelfer als auch Führerscheinbewerber in Erster Hilfe schulen.
Quelle: http://www.dguv.de/fb-erstehilfe/Nachrichten/Meldungen-2015/fuehrerschein/index.jsp (Stand: 15.05.2016)